Avodah Zarah 1

Kapitel 1

א לִפְנֵי אֵידֵיהֶן שֶׁל גּוֹיִם שְׁלשָׁה יָמִים אָסוּר לָשֵׂאת וְלָתֵת עִמָּהֶן, לְהַשְׁאִילָן וְלִשְׁאֹל מֵהֶן, לְהַלְוֹתָן וְלִלְוֹת מֵהֶן, לְפָרְעָן וְלִפָּרַע מֵהֶן. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, נִפְרָעִין מֵהֶן מִפְּנֵי שֶׁהוּא מֵצֵר לוֹ. אָמְרוּ לוֹ, אַף עַל פִּי שֶׁמֵּצֵר הוּא עַכְשָׁיו, שָׂמֵחַ הוּא לְאַחַר זְמָן:
1 Drei Tage vor den Festtagen der Heiden ist es verboten, mit ihnen Geschäfte zu machen; ihnen etwas zu leihen, oder von ihnen auszuleihen; ihnen ein Darlehen zu geben, oder von ihnen ein solches zu nehmen, ihnen zu zahlen oder sich von ihnen bezahlen zu lassen. R. Jehuda sagt: Man darf sich von ihnen bezahlen lassen, weil dies ihm Gram bereitet. Da sprachen sie zu ihm: Wenn es ihm auch jetzt Gram bereitet, so freut er sich doch I darüber] in späterer Zeit.
ב רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, שְׁלשָׁה יָמִים לִפְנֵיהֶם וּשְׁלשָׁה יָמִים לְאַחֲרֵיהֶם, אָסוּר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, לִפְנֵי אֵידֵיהֶן אָסוּר, לְאַחַר אֵידֵיהֶן מֻתָּר:
2 R. Ismael sagt: Drei Tage vorher und drei Tage nachher ist dies verboten. Die Weisen sagen: Vor ihren Festen ist es verboten, nach ihren Festen aber ist es erlaubt.
ג וְאֵלּוּ אֵידֵיהֶן שֶׁל גּוֹיִם, קָלֶנְדָּא, וּסְטַרְנוּרָא, וּקְרָטֵסִים, וְיוֹם גְּנֻסְיָא שֶׁל מְלָכִים, וְיוֹם הַלֵּידָה, וְיוֹם הַמִּיתָה, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, כָּל מִיתָה שֶׁיֶּשׁ בָּהּ שְׂרֵפָה, יֶשׁ בָּהּ עֲבוֹדָה זָרָה. וְשֶׁאֵין בָּהּ שְׂרֵפָה, אֵין בָּה עֲבוֹדָה זָרָה. יוֹם תִּגְלַחַת זְקָנוֹ וּבְלוֹרִיתוֹ, יוֹם שֶׁעָלָה בוֹ מִן הַיָּם, וְיוֹם שֶׁיָּצָא בוֹ מִבֵּית הָאֲסוּרִים, וְגוֹי שֶׁעָשָׂה מִשְׁתֶּה לִבְנוֹ, אֵינוֹ אָסוּר אֶלָּא אוֹתוֹ הַיּוֹם וְאוֹתוֹ הָאִישׁ בִּלְבָד:
3 Folgendes sind die Feste der Heiden: Die Calenden, Saturnalien, der Siegestag, der Geburtstag der Könige, der Geburtstag und der Todestag; dies die Worte des R.Meir. Die Weisen aber sagen: Bei jedem Tode, wobei eine Verbrennung stattfindet, findet auch Götzendienst statt; findet aber dabei keine Verbrennung statt, so findet auch kein Götzendienst statt. Dagegen ist in Bezug auf den Tag, an dem Einer sich den Bart oder den Schopf schert, oder den Tag, an dem er von einer Seereise ans Land gestiegen, oder aus dem Gefängnisse herausgekommen, oder an dem ein Heide seinem Sohne Hochzeit macht, nur an diesem Tage und gegen diesen Mann das Verbot gültig.
ד עִיר שֶׁיֶּשׁ בָּהּ עֲבוֹדָה זָרָה, חוּצָה לָהּ מֻתָּר. הָיָה חוּצָה לָהּ עֲבוֹדָה זָרָה, תּוֹכָהּ מֻתָּר. מַהוּ לֵילֵךְ לְשָׁם. בִּזְמַן שֶׁהַדֶּרֶךְ מְיֻחֶדֶת לְאוֹתוֹ מָקוֹם, אָסוּר. וְאִם הָיָה יָכוֹל לְהַלֵּךְ בָּהּ לְמָקוֹם אַחֵר, מֻתָּר. עִיר שֶׁיֶּשׁ בָּהּ עֲבוֹדָה זָרָה וְהָיוּ בָהּ חֲנֻיּוֹת מְעֻטָּרוֹת וְשֶׁאֵינָן מְעֻטָּרוֹת, זֶה הָיָה מַעֲשֶׂה בְּבֵית שְׁאָן, וְאָמְרוּ חֲכָמִים, הַמְעֻטָּרוֹת אֲסוּרוֹת וְשֶׁאֵינָן מְעֻטָּרוֹת מֻתָּרוֹת:
4 Wenn in einer Stadt ein Götze ist, so ist außerhalb derselben [das Verkehren] erlaubt; ist der Götze außerhalb derselben, so ist [es] in derselben erlaubt. Ist es erlaubt, dahin zu gehen? Fühlt der Weg lediglich nach diesem Orte, so ist es verboten; kann man aber auf diesem Wege auch nach einem andern Orte kommen, so ist es erlaubt. Wenn in einer Stadt ein Götzen fest ist, und es sind dort Kaufläden, die Teils bekränzt, Teils unbekränzt sind; — ein solcher hall traf sich einst in Bet-Schean, und es entschieden die Weisen, dass in den bekränzten verboten, in den unbekränzten aber erlaubt ist [zu kaufen.]
ה אֵלּוּ דְבָרִים אֲסוּרִים לִמְכֹּר לְגוֹיִם, אִצְטְרוֹבָּלִין, וּבְנוֹת שׁוּחַ וּפְטוֹטְרוֹתֵיהֶן, וּלְבוֹנָה, וְתַרְנְגוֹל הַלָּבָן. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מֻתָּר לִמְכּוֹר לוֹ תַּרְנְגוֹל לָבָן בֵּין הַתַּרְנְגוֹלִין. וּבִזְמַן שֶׁהוּא בִפְנֵי עַצְמוֹ, קוֹטֵעַ אֶת אֶצְבָּעוֹ וּמוֹכְרוֹ לוֹ, לְפִי שֶׁאֵין מַקְרִיבִין חָסֵר לַעֲבוֹדָה זָרָה. וּשְׁאָר כָּל הַדְּבָרִים, סְתָמָן מֻתָּר, וּפֵרוּשָׁן אָסוּר. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, אַף דֶּקֶל טָב וַחֲצָב וְנִקְלִיבָם אָסוּר לִמְכֹּר לְגוֹיִם:
5 Folgende Dinge sind verboten, den Heiden zu verkaufen. Tannenäpfel oder weiße Feigen mit deren Stielen, Weihrauch und einen weißen Hahn. R. Jehuda sagt: Man darf ihm einen weißen Hahn mit andern Hähnen [zusammen], verkaufen, und wenn er allein [zu verkaufen] ist, so haue man ihm einen Finger ab; denn sie bringen nichts Verstümmeltes dem Götzen dar. Alle andern Dinge sind unbestimmt [zu verkaufen] erlaubt, bei ausdrücklicher Erklärung aber verboten. R. Meir sagt: Auch feine Datteln, Chazab- und Nikolaus-Datteln darf man den Heiden nicht verkaufen.
ו מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לִמְכֹּר בְּהֵמָה דַקָּה לְגוֹיִם, מוֹכְרִין. מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ שֶׁלֹּא לִמְכֹּר, אֵין מוֹכְרִין. וּבְכָל מָקוֹם אֵין מוֹכְרִין לָהֶם בְּהֵמָה גַסָּה, עֲגָלִים וּסְיָחִים, שְׁלֵמִים וּשְׁבוּרִין. רַבִּי יְהוּדָה מַתִּיר בִּשְׁבוּרָה. וּבֶן בְּתֵירָה מַתִּיר בְּסוּס:
6 Wo es üblich ist, Kleinvieh den Heiden zu verkaufen, darf man [es] verkaufen; wo es Brauch ist, dass man [es] nicht verkauft, darf man [es] nicht verkaufen. Nirgends aber darf man ihnen verkaufen Großvieh, Kälber und Eselsfüllen, mögen sie unversehrt oder beschädigt sein. R Jehuda erlaubt es bei Beschädigtem. Ben Bethera erlaubt es beim Pferde.
ז אֵין מוֹכְרִין לָהֶם דֻּבִּין וַאֲרָיוֹת וְכָל דָּבָר שֶׁיֶּשׁ בּוֹ נֵזֶק לָרַבִּים. אֵין בּוֹנִין עִמָּהֶם בָּסִילְקִי, גַּרְדּוֹם, וְאִצְטַדְיָא, וּבִימָה. אֲבָל בּוֹנִים עִמָּהֶם בִּימוֹסְיָאוֹת וּבֵית מֶרְחֲצָאוֹת. הִגִּיעוּ לַכִּפָּה שֶׁמַּעֲמִידִין בָּהּ עֲבוֹדָה זָרָה, אָסוּר לִבְנוֹת:
7 Man darf ihnen keine Bären, Löwen oder sonst Etwas, wodurch den Leuten Schaden entstehen kann, verkaufen. Man darf ihnen nicht bauen helfen eine Basilika, einen Richtplatz, eine Rennbahn oder einen Richterstuhl; man darf ihnen aber öffentliche Bäder und [Privat-] Badehäuser bauen helfen. Kommt man an das Gewölbe, wo man ein Götzenbild aufstellt, so darf man nicht mit bauen.
ח וְאֵין עוֹשִׂין תַּכְשִׁיטִין לַעֲבוֹדָה זָרָה, קֻטְלָאוֹת וּנְזָמִים וְטַבָּעוֹת. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, בְּשָׂכָר מֻתָּר. אֵין מוֹכְרִין לָהֶם בִּמְחֻבָּר לַקַּרְקַע, אֲבָל מוֹכֵר הוּא מִשֶּׁיִּקָּצֵץ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מוֹכֵר הוּא לוֹ עַל מְנָת לָקוֹץ. אֵין מַשְׂכִּירִין לָהֶם בָּתִּים בְּאֶרֶץ יִשְׂרָאֵל, וְאֵין צָרִיךְ לוֹמַר שָׂדוֹת. וּבְסוּרְיָא מַשְׂכִּירִין לָהֶם בָּתִּים, אֲבָל לֹא שָׂדוֹת. וּבְחוּץ לָאָרֶץ מוֹכְרִין לָהֶם בָּתִּים וּמַשְׂכִּירִין שָׂדוֹת, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, בְּאֶרֶץ יִשְׂרָאֵל מַשְׂכִּירִין לָהֶם בָּתִּים, אֲבָל לֹא שָׂדוֹת. וּבְסוּרְיָא מוֹכְרִין בָּתִּים וּמַשְׂכִּירִין שָׂדוֹת. וּבְחוּצָה לָאָרֶץ מוֹכְרִין אֵלּוּ וָאֵלּוּ:
8 Man darf keine Schmucksachen für Götzen machen, Halsketten, Nasenringe oder Fingerringe. R. Elieser sagt: Für Lohn ist es erlaubt. Man darf ihnen nichts am Boden Haftendes verkaufen; man darf dies aber verkaufen, nachdem es abgehauen ist. R. Jehuda sagt: Man darf es ihnen auch verkaufen mit der Bedingung, es abzuhauen. Man darf ihnen im Lande Israel keine Häuser, noch viel weniger Felder vermieten; in Syrien darf man ihnen wohl Häuser aber nicht Felder vermieten; im Auslande darf man ihnen Häuser verkaufen und Felder vermieten; dies die Worte des R. Meïr. R. Jose sagt: Im Lande Israel darf man ihnen Häuser vermieten, aber nicht Felder; in Syrien darf man ihnen Häuser verkaufen und Felder vermieten, im Auslande darf man ihnen Beides verkaufen.
ט אַף בִּמְקוֹם שֶׁאָמְרוּ לְהַשְׂכִּיר, לֹא לְבֵית דִּירָה אָמְרוּ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מַכְנִיס לְתוֹכוֹ עֲבוֹדָה זָרָה, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים ז) וְלֹא תָבִיא תוֹעֵבָה אֶל בֵּיתֶךָ. וּבְכָל מָקוֹם לֹא יַשְׂכִּיר לוֹ אֶת הַמֶּרְחָץ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא נִקְרָא עַל שְׁמוֹ:
9 Auch da, wo man erlaubt hat [dem Heiden ein Haus] zu vermieten, hat man dies nicht erlaubt, wenn er es als Wohnhaus gebrauchen will, weil er einen Götzen hineinbringen würde und es heißt (Deut. 7,26): „Lasse keinen Gräuel in Dein Haus kommen.‟ Nirgends aber darf man ihm ein Bad vermieten, weil es nach dem Namen des Eigentümers genannt wird.